Erste Hilfe will geübt sein ... damit im Falle des Falles Menschenleben gerettet werden können.

Eine Person übt die Herzdruckmassage an einer Puppe

Das Team der Michaelis-Kirchengemeinde hat deshalb an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen. Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage, Druckverband, Anwendung eines Defibrilator oder auch das Fingerkuppen-Pflaster: vieles wurde aufgefrischt. Trotzdem hoffen alle, dass sie ihr Wissen nie anwenden müssen, doch sie wissen auch:

§323c Strafgesetzbuch verpflichtet alle zur Ersten Hilfe. Von jede*r wird die Hilfe verlangt, zu der die Person fähig ist. Wie ist es bei Ihnen, liebe Leser*in: Wollen Sie Ihr Wissen nicht auch einmal auffrischen?

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